Regierung lässt viele Fragen zum Anschlag in Bielefeld offen

Berlin, 26. Juni 2025. Zur Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage <https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100421.pdf> zum Anschlag in Bielefeld am 18.05.2025 teilt der AfD-Abgeordnete Sascha Lensing, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, mit:

„Die Antwort der Bundesregierung lässt viele Fragen offen und weiß nicht einmal ansatzweise dem Informationsbedürfnis der Bürger zu genügen, insbesondere, wenn der Generalbundesanwalt zeitgleich verkündet, dass es Verbindungen des Tatverdächtigen zum IS gibt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, war die Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des Asylverfahrens unauffällig. Allerdings gab der Tatverdächtige dabei an, seit dem Verlust im Jahr 2013 über keine ID-Karte mehr zu verfügen und kein Mobiltelefon zu besitzen. Wie er dann aber mit dem IS Kontakt aufgenommen haben will, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Bekannt wurde seine Einstufung als Gefährder durch die Polizei Bielefeld am 21.05.25. Erstaunlich ist aus unserer Sicht, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit zum Erlass eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58 a Aufenthaltsgesetz sieht und in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen verweist. Ich werde in diesem Fall, der fatal an den Terroranschlag von Solingen erinnert, nicht lockerlassen und erneut nachhaken. In der Frage einer Nutzung des Instruments der Abschiebungsanordnung folgt Innenminister Dobrindt offenbar seinen Vorgängern. Obwohl diese auch durch das BMI erlassen werden kann, wenn ein besonderes Interesse des Bundes besteht, machten die Bundesinnenminister bisher nicht einmal von diesem Instrument Gebrauch. Stattdessen gibt der Innenminister die Verantwortung an Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen weiter. Damit wird er seiner besonderen Verantwortung bei diesem – offenbar islamistischen – Anschlag nicht gerecht.“

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