Bundesregierung gibt Millionen für Asylverfahrensberatung aus, ohne Wirksamkeit belegen zu können

Berlin, 1. Juli 2026. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Finanzierung und Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (BT-Drs. 21/6094) offenbart Defizite bei Transparenz, Erfolgskontrolle und Mittelverwendung. Nach den Angaben der Bundesregierung wurden seit Einführung der Förderung nach § 12a Asylgesetz allein in den Jahren 2023 bis 2025 Bundesmittel in Höhe von rund 62 Millionen Euro für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung bewilligt. Größte Empfänger sind die großen Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Arbeiterwohlfahrt (AWO). Für das Haushaltsjahr 2026 sind weitere 24,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung räumt gleichzeitig ein, wesentliche Aussagen über die Wirksamkeit der geförderten Beratung nicht treffen zu können. Weder könne sie angeben, wie viele Asylverfahren tatsächlich begleitet wurden, noch ob die Beratung zu einer Beschleunigung der Asylverfahren beiträgt, die Zahl gerichtlicher Klagen reduziert, die Rücknahme aussichtsloser Asylanträge fördert oder die Qualität der Entscheidungen messbar verbessert. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass hierfür keine personenbezogenen Daten erhoben würden. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Sascha Lensing, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages:

„Die Bundesregierung verteilt Jahr für Jahr Millionenbeträge an verschiedene Organisationen, kann aber selbst nicht belegen, ob dieses Geld den behaupteten Nutzen überhaupt erzielt. Wer jährlich mehr als 20 Millionen Euro Steuergeld einsetzt, muss auch nachweisen können, ob dadurch Verfahren effizienter werden oder Fehlanreize entstehen. Eine solche Erfolgskontrolle gehört zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung. Dass die Bundesregierung hierzu praktisch keine belastbaren Erkenntnisse vorlegen kann, ist nicht akzeptabel.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung für die Verwendungsnachweisprüfungen der Förderjahre 2023 und 2024 bereits 166 Beanstandungen einräumt. Rückforderungen seien teilweise noch nicht abgeschlossen. Welche Träger in welchem Umfang betroffen sind, geht aus der Antwort jedoch nicht hervor.

Die Bundesregierung nennt zwar verschiedene Ziele wie eine höhere Akzeptanz von Asylentscheidungen, eine Qualitätsverbesserung behördlicher Entscheidungen und eine Effizienzsteigerung der Verfahren, kann hierfür jedoch keine belastbaren Wirkungsnachweise vorlegen.

Steuergeld darf nicht nach dem Prinzip Hoffnung verteilt werden. Wenn der Bund Millionenbeträge finanziert, müssen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüfbar sein. Genau daran fehlt es hier. Statt nachvollziehbarer Erfolgskriterien erhält der Bundestag vor allem Hinweise darauf, dass entscheidende Daten gar nicht erhoben werden.

Besonders bemerkenswert ist schließlich, dass nach Angaben der Bundesregierung bereits eine Evaluation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung abgeschlossen wurde, deren Veröffentlichung jedoch noch aussteht.

Die AfD-Bundestagsfraktion wird die angekündigte Evaluation sorgfältig auswerten und mit weiteren parlamentarischen Initiativen insbesondere die Beanstandungen bei der Mittelverwendung sowie die Auswahl- und Kontrollmechanismen der geförderten Träger weiter aufklären. Wer jährlich zweistellige Millionenbeträge aus Steuermitteln verteilt, muss deren Wirksamkeit auch nachweisen können. Genau daran fehlt es bislang.”

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