Bundesregierung nennt Millionenaufwand und hohe Zahl gescheiterter Abschiebungen über München

Berlin, 17. Februar 2026. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sascha Lensing zum geplanten Rückführungsgebäude am Flughafen München erhebliche Kosten, hohen Personaleinsatz und eine relevante Zahl gescheiterter Abschiebungen. Nach Regierungsangaben lagen die Kosten für Abschiebeflüge über den Flughafen München in den Jahren 2020 bis 2025 zwischen rund 2,5 und 6,7 Millionen Euro jährlich. Zudem weist die Statistik zahlreiche gescheiterte Abschiebungen aus – sowohl nach als auch während der Übergabe an die Bundespolizei. Als Gründe nennt die Bundesregierung unter anderem Widerstandshandlungen, medizinische Gründe, fehlende Reisedokumente, Rechtsmittel sowie Beförderungsverweigerungen durch Luftfahrtunternehmen. Die Bundesregierung erklärt weiter, dass eine aussagekräftige durchschnittliche tägliche Abschiebekapazität derzeit nicht angegeben werden könne. Eine parallele Abfertigung von zwei Charterflügen sei aktuell nicht möglich. Für das geplante neue Rückführungsgebäude am Flughafen München werden bislang Planungskosten von rund 600.000 Euro angegeben. Die Gesamtprojektkosten würden noch im laufenden Verfahren ermittelt. Künftig sollen dort bei maximaler Auslastung zwei Charterflüge parallel sowie bis zu 100 Rückführungen über Linienflugverbindungen abgefertigt werden können. Die Regierungszahlen zeigen zudem, dass bei einzelnen Rückführungsflügen regelmäßig mehrere Dutzend, teils auch über hundert Begleitkräfte eingesetzt wurden. Sascha Lensing erklärt dazu:

„Die Regierungszahlen zeigen einen hohen finanziellen und personellen Aufwand im Rückführungsvollzug bei gleichzeitig relevanter Zahl gescheiterter Maßnahmen. Notwendig sind transparente Kostenstrukturen und organisatorisch effizientere Abläufe. Rückführungen müssen planbar und durchsetzbar organisiert werden. Bislang sind spezialisierte Rückführungsterminals nur an wenigen Standorten geplant. Für einen bundeseinheitlichen und effizienten Vollzug braucht es solche Einrichtungen an allen großen internationalen Flughäfen. Neben München plant der Bund weitere Rückführungseinrichtungen an großen Flughäfen. Für Frankfurt/Main wird eine Fertigstellung bis Anfang 2027 angestrebt, für Berlin Brandenburg eine Nutzungsübergabe im Jahr 2029. Neue Rückführungsterminals dürfen kein Symbolprojekt bleiben – entscheidend ist, dass Rückführungen rechtssicher, planbar und tatsächlich vollzogen werden.“

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