Epstein-Komplex: Strafanzeigen gegen die Deutsche Bank erstattet!

Der Bundestagsabgeordnete Sascha Lensing (AfD) hat bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am
Main mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsbeziehung zwischen der
Deutschen Bank AG und dem US-amerikanischen Straftäter Jeffrey Epstein eingereicht.


Die Anzeigen betreffen unterschiedliche Verantwortungsbereiche im deutschen Finanz- und
Aufsichtssystem. Neben der Deutschen Bank AG richten sie sich auch gegen zum Tatzeitpunkt
verantwortliche Führungskräfte der Bank sowie gegen zu ermittelnde Verantwortliche der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Financial Intelligence Unit (FIU).


Hintergrund der Anzeigen sind internationale Ermittlungen, Medienberichte sowie Feststellungen
ausländischer Aufsichtsbehörden, insbesondere eine im Jahr 2020 von der Finanzaufsicht des
Bundesstaates New York verhängte Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen US-Dollar gegen die
Deutsche Bank wegen erheblicher Defizite bei der Überwachung von Konten des verurteilten
Sexualstraftäters Jeffrey Epstein.


„Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob internationale
Finanztransaktionen im Umfeld eines bekannten Straftäters ordnungsgemäß kontrolliert wurden und
ob die zuständigen Kontrollmechanismen funktioniert haben“, erklärte Lensing.


Die Strafanzeigen sollen nach Angaben des Abgeordneten eine umfassende strafrechtliche Prüfung
ermöglichen. Dabei geht es unter anderem um mögliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche
Vorschriften, um mögliche Organisationsdefizite innerhalb der Bank sowie um die Frage, ob
Verdachtsmeldungen und aufsichtsrechtliche Kontrollen ordnungsgemäß erfolgt sind.


„Die Anzeigen verstehen sich ausdrücklich als Anregung zur strafrechtlichen Prüfung der
dargestellten Sachverhalte. Ziel ist eine transparente und unabhängige Aufklärung möglicher
Pflichtverletzungen im internationalen Finanzsystem“, so Lensing weiter.


Die eingereichten Anzeigen betreffen insbesondere folgende Sachkomplexe:

  • mögliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der Deutschen Bank und Jeffrey Epstein
  • mögliche Organisations- und Kontrollmängel innerhalb der Bank
  • mögliche Pflichtverletzungen bei der Aufsicht über geldwäscherechtliche Kontrollsysteme
  • mögliche Defizite bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen im deutschen Geldwäschebekämpfungssystem.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht für
strafrechtliche Ermittlungen besteht.

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